Bildungsurlaub
Euer gutes Recht!
Auf der Grundlage des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes von 1985 hat in Hessen jede Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Woche bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Der Bildungsurlaub muss vom Arbeitgeber zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden, wenn man mindestens 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist – dabei kann die Arbeitnehmerin frei entscheiden, ob sie an einem Bildungsurlaub der politischen Bildung oder der beruflichen Fortbildung teilnehmen möchte. Selbstverständlich können auch nicht-erwerbstätige Frauen an diesen Bildungsurlauben teilnehmen.
Wir haben die Anerkennung des Hessischen Sozialministeriums als Bildungsurlaubsträger und senden die Unterlagen für den Arbeitgeber sofort nach Anmeldung zu. Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos, danach fallen Stornierungsgebühren in Höhe von 120 € an.
Bildungsurlaubs-Veranstaltungen finden jeweils montags bis freitags von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.




